Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Stabfechten, Arne Schneider (Inhaber) Stand 02.05.2018

1. Anwendungsbereich und Allgemeine (1) Diese AGB gelten für sämtliche Angebote des Instituts für Stabfechten, Inhaber Arne Schneider, Asangstr. 50, 70329 Stuttgart in den vereinbarten Räumen sowie an anderen Wirkungsstätten. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss zwischen dem Teilnehmer an einem Kurs oder einem Seminar und dem Institut für Stabfechten gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung. (2) Das Angebot vom Institut für Stabfechten umfasst das Training in der Kunst des Fechtens mit Stäben und präventive Sportmaßnahmen. Im Vordergrund steht ein freundschaftliches und gemeinschaftliches Verhältnis. Die Teilnehmer begegnen sich mit gegenseitigem Respekt und Achtung. Ziel ist eine gesunde Entwicklung von Körper und Geist.

2. Teilnahmefähigkeit und Gesundheit (1) Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Kurs oder einem Seminar beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Lebensjahr ist eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit Unterschrift nötig. (2) Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass der Teilnahme an den Angeboten keinerlei körperliche Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Bedenken entgegenstehen. Er verpflichtet sich im Fall einer Änderung seines Gesundheitszustandes das Institut für Stabfechten hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Problemen selbständig einen Facharzt aufzusuchen. (3) Jeder Teilnehmer führt nur Übungen im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten aus und achtet selbständig auf seine Gesundheit.

3. Trainingsinhalte, Umfang und Änderungen des Angebots (1) Alle Trainingsmaßnahmen und Inhalte orientieren sich am gesunden Organismus und sind Präventivmaßnahmen. Die Trainingsmaßnahmen und Inhalte sind als Angebot zu betrachten und nicht als dogmatische Lehrsätze. Jeder ist aufgefordert, im eigenen Ermessen und Forschen das jeweils Richtige für sich anzunehmen und durch Übung zu vertiefen. Der Trainer gibt dabei Hilfestellung. (2) Die Inhalte der gewählten Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Workshops, Events, Ausbildung) werden den Teilnehmern vor Beginn mündlich oder schriftlich bekannt gegeben. Diese können im Verlauf der Veranstaltung in Abstimmung zwischen Veranstaltungsleitung und Teilnehmern gemeinsam verändert werden. (3) Die Veranstaltung findet ausschließlich in den angegeben Räumen und zu den, im Vertrag vereinbarten Zeiten, statt. Ein Wechsel der Räumlichkeiten innerhalb des Ortes/Kreises, durch welchen eine nur unerheblich weitere Anfahrt für den Teilnehmer entsteht, berechtigt nicht zur Kündigung. Versäumte Unterrichtsstunden sowie Krankheit, Urlaub und oder sonstige Verhinderungsgründe des Teilnehmers gehen zu Lasten des Teilnehmers. (4) Änderungen des Angebots werden über die Internetseite www. stabfechten.de bekannt gegeben und aktuell gehalten und können jederzeit hierüber erfragt werden. (5) Das Institut für Stabfechten kann die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich ist oder die Veranstaltung absagen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmebeträge vollumfänglich zurückerstattet.

4. Haftung (1) Die Nutzung der Räumlichkeiten, Angebote und Ausrüstung des Instituts für Stabfechten erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer führt nur Übungen im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten aus und achtet selbständig auf seine Gesundheit. Der Inhaber übernimmt keine Haftung im Falle eines Unfalls, es sei denn er selbst handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. (2) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, vor jedem Trainingsbeginn eine Überprüfung der eigenen, wie auch der durch das Institut für Stabfechten gestellten und durch den Teilnehmer benutzten Fechtwaffen, Fechtmittel, Übungswaffen, Trainingsmittel und Geräte auf Sicherheit selbständig durchzuführen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und der jeweilige Ausrüstungsgegenstand keinesfalls zu benutzen. (3) Für persönliches Eigentum (mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld, etc.) übernimmt das Institut für Stabfechten keinerlei Haftung. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers bzw. seines gesetzlichen Vertreters behoben. (4) Dem Teilnehmer wird nahegelegt, für eine ausreichende Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung zu sorgen, welche Schäden, die er ohne fremdes Verschulden erleidet oder verursacht, abdeckt.

5. Teilnahmegebühren und Kündigung
5 a. bei Ausbildungen
 Es gelten die jeweils im Vertrag angegebenen Klauseln.
5 b. bei Seminaren und Kursen (1) Mit Zahlung der Teilnahmegebühren besteht die Berechtigung zur Teilnahme an der gewählten Veranstaltung. Sämtliche Gebühren sind im Voraus in Bar oder per Überweisung fällig. Sie sind bei Anmeldung, spätestens jedoch bei Beginn an das Institut für Stabfechten zu entrichten. (2) Eine Kündigung zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 40% der vereinbarten Gebühr in Rechnung gestellt. Danach wir die Teilnahmegebühr zu 100% fällig. Eine stellvertretende Person als Teilnehmerersatz ist jederzeit möglich und ist schriftlich anzukündigen. (3) Eine Kündigung nach Beginn ist nicht möglich. Das Fernbleiben vom Unterricht (auch krankheitsbedingt) stellt keine Kündigung dar. Die vereinbarte Gebühr wird deshalb zu 100% in Rechnung gestellt. Die gesetzlichen außerordentlichen Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Jede Kündigung muss schriftlich per Brief oder E-mail an das Institut für Stabfechten, Arne Schneider, Asangstr. 50, 70329 Stuttgart gerichtet werden. Bei Teilnahme an Ausbildungen gelten die vertraglichen Regelungen zu Teilnahmegebühr und Kündigung.

6. Verhaltens- und Rücksichtnamegebot Alle Teilnehmer sind zur besonderen Sorgfalt gegenüber den anderen Teilnehmern verpflichtet. Wegen der Verletzungsgefahr darf Schmuck während des Trainings nicht getragen werden. In den Veranstaltungen des Instituts herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Bei wiederholten Verstößen gegen Weisungen des Betreibers oder Lehrpersonals, ungebührlichem Verhalten inner- und außerhalb der Räumlichkeiten, sowie missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken und Ausrüstung behält sich das Institut für Stabfechten, die fristlose Kündigung des Mitgliedsvertrages vor. In diesem Falle ist die noch ausstehende Vergütung als Vertragsstrafe zu zahlen.

7. Haftungsbeschränkung (1) Trainer des Institut für Stabfechten haftet für Schäden gegenüber den Teilnehmern, die sie in Erfüllung ihrer Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Das Institut haftet im Innenverhältnis gegenüber den Teilnehmern nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Teilnehmer bei der Ausübung des Sports, bei der Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Instituts abgedeckt sind.

8. Datenschutz (1) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. (2) Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig.

9. Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen ist Stuttgart. (2) Sollten Teile oder einzelne Formulierungen der Geschäftsbedingungen der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.